Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) gibt an einer Medienorientierung in Zug erstmals Einblick in ihre Arbeit. Sie legt dar, wie sie ihren Auftrag versteht, wie sich der rechtliche Rahmen zu Ausstandsfragen gestaltet, wer an der Untersuchung mitwirkt und dass sie auf weitere Akten angewiesen ist.
Im Zusammenhang eines umstrittenen Grundstückverkaufs am Ägerisee untersucht die PUK «Vorkommnisse See-Villa» das Verhalten von Regierung und Verwaltung. Der Zuger Kantonsrat hat im Juli 2025 diese PUK eingesetzt und 15 Mitglieder gewählt.
Glaubwürdigkeit der Institutionen stärken
Eine PUK ist das schärfste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Das übergeordnete Ziel einer Parlamentarischen Untersuchungskommission ist die Wiederherstellung bzw. Stärkung des Vertrauens in die Institutionen und in den Rechtsstaat sowie die Stärkung der Gewaltenkontrolle. Die PUK will hierzu mit seriöser und unabhängiger Arbeit beitragen.
Sie grenzt ihre Arbeiten im Sinne der Gewaltentrennung von den Aufgaben der Gerichte ab. Ein PUK-Untersuchungsverfahren dient ausschliesslich oberaufsichtsrechtlichen Zwecken: Überprüfung der Geschäftsführung der staatlichen Behörden (nicht von Privaten), Feststellung allfälliger Mängel und Missstände, Ermittlung politischen Handlungsbedarfs, Herstellung von Transparenz.
Seit der Wahl hat die Zuger PUK ihre Arbeit unter den geltenden Vorgaben organisiert. Aktuell befindet sie sich mitten in den Untersuchungsarbeiten.
Zeitplan der PUK hängt wesentlich von der Aktenlage ab
Die PUK verfügt bis heute über keine vollständige Aktenübersicht. Einige zentrale Unterlagen werden von der Direktion des Innern derzeit zurückbehalten. Bevor die PUK nicht im Besitz aller angefragten Akten ist und diese einschätzen kann, wird sie keine Angaben zum weiteren Zeitplan machen können. Die PUK wird die Akten wohl bald erhalten.
Keine Ausstandsgründe für PUK-Mitglieder und beigezogene Experten
Die PUK selber prüfte mögliche Ausstandspflichten ihrer Mitglieder. Massgebend ist die Geschäftsordnung des Zuger Kantonsrats. § 64 der Geschäftsordnung befasst sich mit dem Thema Ausstand. Absatz 2 schreibt vor: «… die Mitglieder einer parlamentarischen Untersuchungskommission treten in den Ausstand, sofern sie ein unmittelbares persönliches Interesse an einem Beratungsgegenstand haben.» Laut Absatz 4 entscheidet im Streitfall «die betroffene Kommission nach Anhörung des Mitglieds endgültig über den Ausstand».
Die für den Kantonsrat geltende Rechtsgrundlage unterscheidet sich deutlich von jener des Regierungsrats: § 7 der Geschäftsordnung des Regierungsrats zum Ausstand ist weiter gefasst und umfasst in Abs. 1 Ziffer 5 auch den «Anschein der Befangenheit».
Die PUK beauftragte den unabhängigen Rechtsexperten Prof. Dr. iur. Giovanni Biaggini mit der Erstellung eines umfassenden Rechtsgutachtens zu Ausstandsfragen. Ausgangspunkt bildete die für den Kantonsrat massgebliche Rechtsgrundlage («unmittelbares persönliches Interesse», nicht «Anschein der Befangenheit»). Der beauftragte Staatsrechtler erörterte der PUK zudem die daraus abzuleitenden Kriterien für Mitglieder und beigezogene Mitwirkende der PUK und ob aus rechtlicher Sicht bei diesen Einzelfallprüfungen Ausstandsgründe bestehen. Damit legte er die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen.
Gestützt auf diese Grundlagen prüfte die PUK die Ausstandspflichten. Sie gelangte zum Ergebnis, dass für die vom Kantonsrat gewählten Mitglieder sowie für die beigezogenen Experten unter der geltenden Rechtslage keine Ausstandsgründe bestehen.
Kantonsrat definiert Rahmenbindungen für die PUK
Der vom Kantonsrat beschlossene Auftrag definiert die Rahmenbedingungen für die Arbeit der PUK. Der Beschluss beruht auf dem Antrag der Staatswirtschaftskommission (Vorlage Nr. 3939.1). Der kantonsrätliche Auftrag an die PUK beinhaltet auch die Untersuchung der Gesamtregierung.
Zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit arbeitet die PUK möglichst autonom von der kantonalen Verwaltung. Sie hat renommierte, unabhängige Experten und Fachpersonen von ausserhalb der kantonalen Verwaltung und der Zuger Politik zur ständigen Begleitung beigezogen.
Rechtsexperte: Prof. Dr. iur. Giovanni Biaggini, ehemaliger Ordinarius für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Heute selbstständiger juristischer Sachverständiger.
Rechtsexperte: Rechtsanwalt Dr. iur. Niklaus Oberholzer, ehemaliger Richter am Schweizer Bundesgericht. Heute selbstständiger Berater für die Begleitung von Projekten, Erstellung von Gutachten und Durchführung von Untersuchungen.
PUK-Sekretariat: Prof. Jonas Willisegger (Projektleiter) und Etienne Gerber (PUK-Sekretär) von der HSLU Hochschule Luzern, Wirtschaft, Institut für Betriebs- und Regionalökonomie IBR.
Kommunikationsberatung: Urs Knapp, Senior Partner Farner Consulting.
Protokollführung: Veronika Michel, Unternehmen Die Protokollschreiberei.