Der Kantonsratsbeschluss vom 3. Juli 2025 hält fest:

Die parlamentarische Untersuchungskommission soll die Gesetzmässigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Plausibilität folgender Sachverhalte untersuchen und dazu Abklärungen tätigen:

  1. Andauernde Weigerung des Regierungsrats als Gesamtbehörde sowie diverser einzelner Regierungsmitglieder, der Stawiko die erfragten Informationen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen;

  2. Inspektionen, die von der DI und dem GBNI in Bezug auf die Gemeinden Oberägeri und Unterägeri durchgeführt wurden, namentlich im Zusammenhang mit zwei am 14. September 2017 vorgenommenen Beurkundungsvorgängen, sowie allenfalls weitere Inspektionen und Untersuchungen;

  3. Rolle des Regierungsrats als Gesamtbehörde sowie seiner Mitglieder in Ereignissen und Verfahren, die im Zusammenhang stehen mit den Beurkundungsvorgängen vom 14. September 2017, namentlich:

    1. Ausstand verschiedener Mitglieder des Regierungsrats in der Behandlung von Geschäften im Zusammenhang mit dem entsprechenden Themenkomplex;

    2. Angebliche Wiedereinsetzung eines Aktienstimmrechtsvertreters und Willensvollstreckers durch die damalige Frau Landammann (4. Dezember 2017) sowie durch den Regierungsrat als Gesamtbehörde (14. Februar 2018), nachdem dieser durch die Gemeinde Oberägeri als Folge einer Willensvollstreckerbeschwerde abgesetzt worden war;

    3. Verzögerter Beschwerdeentscheid des Regierungsrats vom 18. März 2025 im Rahmen einer Beschwerde, die am 12. Oktober 2022 gegen die von der DI verweigerte Einsicht in Unterlagen gemäss 3 lit. b oben beim Regierungsrat eingereicht und danach von der Direktion für Bildung und Kultur (DBK) instruiert worden war.

  4. Umgang mit Mitarbeitenden innerhalb der DI im Zeitraum seit 2017, namentlich die Frage nach dem Umgang mit Mitarbeitenden, die sich kritisch zu erhaltenen Vorgaben äussern; allfällige Ausübung von Druck in diesem Zusammenhang;

  5. Rolle des Personalamts im Zusammenhang mit allfälligen Druckversuchen oder Beendigungen von Arbeitsverhältnissen im Zeitraum seit 2017 bis heute;

  6. Verzeigung eines Anwalts bei der Aufsichtskommission über Anwältinnen und Anwälte durch die DI (4. Januar/10. Juli 2024) im Zusammenhang mit seinen Interventionen bei verschiedenen Stellen innerhalb der DI sowie Rolle der Regierung im Kontext der Verzeigung.

Abklärungen weiterer Sachverhalte und Fragestellungen, die sich im Rahmen der Tätigkeit der PUK als relevant erweisen sollten.

Weiterführende Dokumente: